Skigebiet

Welche neuen Sicherheitsbestimmungen auf Südtirols Skipisten ab 2022 gelten

Die Sicherheit wird beim Skifahren schon immer wichtig genommen. Auf den Skipisten kann sich schnell ein Unfall ereignen, welcher neben einem Sachschaden auch zu einem Personenschaden führen kann. Damit die Sicherheit nochmals erhöht wird, sind zum 01.01.2022 neue Bestimmungen in Italien in Kraft getreten, welche damit auch für die Skipisten in Südtirol gelten und mit denen die Sicherheitsbestimmungen verschärft wurden.

Helmpflicht für alle Jugendlichen

Die Helmpflicht wurde ab dem 01.01.2022 auf alle Jugendlichen ausgeweitet. Das heißt, dass für alle Nutzer der Skipisten eine Helmpflicht bis zum Alter von 18 Jahren gilt. Die Altersgrenze lag bislang bei 14 Jahren.

Die Helme, welche Jugendliche tragen müssen bzw. welche anerkannt werden, sind Helme mit einem CE-Zertifikat.

Promillegrenze gesenkt

Ab dem 01.01.2022 gilt auf Südtirols Skipisten die identische Promillegrenze wie im Straßenverkehr. Das heißt, dass nur noch ein Grenzwert von 0,5 Promille erlaubt ist. Wird jemand auf einer Skipiste kontrolliert und im berauschten Zustand aufgrund des Konsums von alkoholischen Getränken oder toxikologischen Substanzen mit einem Wert ab 0,5 Promille erwischt, wird ein Bußgeld zwischen 250 bis 1.000 Euro verhängt.

Die Alkoholkontrollen führen die Sicherheitskräfte und die Polizei durch.

Überschreitet der Alkoholpegel den Wert von 0,8 Promille, wird dies als Straftat gewertet und als solche auch sanktioniert.

Haftpflichtversicherung ist Pflicht

Wer auf Südtirols Pisten unterwegs ist, muss ab 01.01.2022 eine Haftpflichtversicherung vorweisen können. Damit können Schäden und Verletzungen abgedeckt werden, welche durch einen Skifahrer einem Dritten zugefügt werden.

Wer schon einmal die genauen Kosten betrachtet hat, welche bei einem Unfall entstehen können – angefangen vom Personenschaden bis hin zur Rettung mit einem Helikopter – weiß, dass bei einem Unfall auf der Skipiste extrem hohe Kosten entstehen können. Für diese Kosten tritt die Haftpflichtversicherung ein.

Wer noch keine Haftpflichtversicherung hat, kann diese mit dem Kauf des Skipasses erwerben. Die Skigebietsbetreiber müssen den Käufern der Skipässe ein entsprechendes Angebot unterbreiten können.

Wer auf der Piste kontrolliert wird und die Haftpflichtversicherung nicht vorweisen kann, muss mit einem Bußgeld rechnen, welches sich zwischen 100 und 150 Euro bewegt. Zusätzlich kann noch der Skipass eingezogen werden.

Skifahrer, die mit Kindern unterwegs sind, sollten darüber hinaus prüfen, ob auch die eigenen Kinder vom Versicherungsschutz der Haftpflichtversicherung erfasst werden.

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