Seiser Alm

Landschaftsschutzkommission lehnt Antrag von Kastelruth ab

Die Gemeinde Kastelruth beantragte eine Abänderung des Landschaftlichen Gebietsplans für die Seiser Alm. Danach sollten die gastgewerblichen Betriebe auf der Seiser Alm, der höchsten Hochalm Europas, die Möglichkeit erhalten, ihren Betrieb zu erweitern. Zugleich zielte der Antrag darauf ab, dass die betroffenen Betriebe eine Erlaubnis zur Errichtung einer Dienstwohnung erhalten.

Insgesamt 17 Betriebe auf der Seiser Alm sind von dem Antrag der Gemeinde Kastelruth betroffen. Die Erweiterung der Betriebe sollte nach dem Antrag in dem Umfang und Ausmaß möglich sein, wie die gastgewerblichen Betriebe außerhalb des Landschaftsschutzgebietes der Seiser Alm erweitern können.

Antrag wurde abgelehnt

Am 25.02.2009 entschied die I. Landschaftsschutzkommission über den Antrag und lehnte diesen mehrheitlich ab. Das Ergebnis wurde in einer Pressemitteilung vom 26.02.2009 bekannt gegeben und von Herrn Roland Dellagiacoma, dem Vorsitzenden der I. Landschaftsschutzkommission auch entsprechend begründet. Laut Dellagiacoma ist der Hintergrund des negativen Ergebnisses, dass bei einer Befürwortung eine rege Bautätigkeit auf der Seiser Alm entstanden wäre. Diese ist nicht mit dem Ziel der Seiser Alm, die als Landschaftsschutzgebiet zählt, vereinbar.

Der Antrag der Gemeinde Kastelruth wurde durch die I. Landschaftskommission negativ begutachten, was zur Folge hat, dass die gastgewerblichen Betriebe der Seiser Alm sowohl ihren Betrieb nicht erweitern als auch keine Dienstwohnung errichten dürfen.

Internet-Linkempfehlung: