Akkreditierungs-Richtlinien für Pflege- und Altenheime genehmigt
Am 07.09.2009 hat die Südtiroler Landesregierung einen bedeutenden Beschluss hinsichtlich der Qualität in den Südtiroler Pflegeheimen und Altenheimen getroffen. An diesem Tag wurden die so genannten Akkreditierungs-Richtlinien beschlossen, die der Südtiroler Landesrat Richard Theiner beantragt hat. Diese haben zum Inhalt, dass die Heime eine hohe Qualität vorweisen bzw. anbieten müssen.
Um in Südtirol ein Pflege- oder ein Altenheim zu eröffnen, ist eine Zulassung – eine Akkreditierung – notwendig. Diese Zulassung wird erst dann erteilt, wenn bestimmte Mindestanforderungen erfüllt werden. Damit wird erreicht, dass den Bürgern eine gleichwertige Betreuung zu Teil wird.
Landesrat Richard Theiner brachte den Beschluss ein, der von der Landesabteilung Sozialwesen mit diversen Absprachen (Verband der Altenheime, Gemeindeverband, Sanitätsbetrieb) ausgearbeitet wurde. Neu geregelt ist nun, dass die Einrichtungen eine bestimmte Mindestgröße haben müssen bzw. keine Maximalgröße überschreiten dürfen. Künftig müssen sowohl Pflege- als auch Altenheime über mindestens 40 Betten verfügen und dürfen maximal 120 Betten haben.
Fokus auch auf Zusammenarbeit
Mit den neuen Akkreditierungs-Richtlinien wird ein großer Wert auf die Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Heimen, insbesondere zwischen den kleineren Heimen, gelegt. Eine Erhöhung der Qualität und der Wirtschaftlichkeit soll durch Verbundsysteme erreicht werden.
Neu ist auch, dass künftig nicht nur auf die Organisation und Ausstattung in Südtirols Pflege- und Altenheime ein besonderes Augenmerk gelegt wird, sondern auch die Qualität hinsichtlich der Betreuung gesichert wird.