Südtirol verpflichtet zur Winterausrüstung
Ist man auf den Straßen Südtirols unterwegs, müssen die neuen Regelungen bezüglich der Winterausrüstung beachtet werden. Am 12.11.2010 wurde eine Verordnung erlassen, die am 15.11.2010 in Kraft trat und die Straßenverkehrsteilnehmer verpflichtet, mit einer entsprechenden Winterausrüstung ausgestattet zu sein.
Die Regelungen der neuen Verordnung beziehen sich auf die Staats- und Landesstraßen. Das bedeutet, dass die Autobahnen und Gemeindestraßen von der Verordnung (Verordnung Nr. 1318) nicht erfasst werden.
Die konkreten Inhalte
Auf den Südtiroler Staats- und Landesstraßen sind die Autofahrer dazu verpflichtet, dass ihr Kraftfahrzeug bei schlechter Witterung – also bei Schneefall, schneebedeckten Fahrbahnen und bei Eisbildung – mit Winterreifen bzw. Schneeketten ausgestattet ist. Die Winterreifen-Pflicht gilt für Lastkraftwagen mit einem Gewicht von mehr als 3,5 Tonnen für mindestens eine Antriebsachse.
Ein konkreter Zeitraum, ab wann bzw. bis wann die Pflicht zur Winterausrüstung besteht, wurde in die neue Verordnung nicht aufgenommen. Diese gilt vielmehr ab dem Zeitpunkt, ab dem am Straßenrand die entsprechenden Hinweisschilder sichtbar sind. Während der Sommermonate sind die Hinweisschilder von der Straße abgewandt und werden von den Straßenwärtern im Regelfall ab Oktober nach und nach für den Straßenverkehr sichtbar umgedreht.
Insgesamt gibt es vier Hinweisschilder, welche auf die entsprechende Pflicht zur Winterausrüstung hinweisen. Wer die Hinweisschilder nicht beachtet, muss mit einer Strafe rechnen. Auch kann das Verbot zum Weiterfahren ausgesprochen werden. Die vier Hinweisschilder werden immer in Kombination aufgestellt und bestehen aus einem Gefahrenzeichen, aus einem Zeichen, auf dem eine Schneeflocke mit einem Schneepflug abgebildet ist, aus einem Gebotsschild, das einen Reifen mit Schneekette zeigt und einem Schild mit der Aufschrift „bei Schnee oder Eis“.
Das Gefahrenzeichen und das Zeichen, auf dem eine Schneeflocke mit einem Schneepflug abgebildet ist, weisen die Verkehrsteilnehmer darauf hin, dass die Streumaschinen bereits wegen ihrer Breite eine Gefahrenquelle für den Verkehr darstellen. Das Gebotsschild mit dem abgebildeten Reifen mit Schneekette und das Schild „bei Schnee und Eis“ weisen auf die Pflicht hin, dass die Verkehrsteilnehmer bei Schnee oder Eis mit Winterreifen oder mit Schneeketten unterwegs sein müssen.
Sinn und Zweck
Im Rahmen der Vorstellung der neuen Verordnung, wies der Südtiroler Landesrat Thomas Widmann darauf hin, dass die Autofahrer frühzeitig Winterreifen montieren sollen. Es wäre reine Geldverschwendung, wenn die Straßen ständig schneefrei gehalten werden. Zudem würden die dadurch notwendigen Salzstreuungen die Umwelt über die Maßen belasten.
Tests haben gezeigt, dass Winterreifen sich bei niedrigen Temperaturen und trockener Fahrbahn deutlich besser verhalten als Sommerreifen. Die Winterreifen selbst zeichnen sich nicht nur aufgrund ihres geeigneten Profils, sondern auch aufgrund der besonderen Reifenmischung aus. So ist bei einer Winterbereifung in Tests der Bremsweg um sieben Meter kürzer gewesen als bei Fahrzeugen ohne eine geeignete Bereifung. Anders ausgedrückt bedeutet dies, dass das Auto mit der Winterbereifung in den Tests bereits stand, während das Auto ohne Winterbereifung noch mit 30 Stundenkilometern unterwegs war. Diese Geschwindigkeit genügt für einen Totalschaden und für erhebliche Verletzungen der Autoinsassen. Immerhin ist der Straßenverkehr bei der Altersgruppe der 18- bis 25-Jährigen die Todesursache Nummer eins. Da gerade in den Wintermonaten das Gefahrenpotential erheblich höher ist als im Sommer, appellierte der Landesrat nicht nur aufgrund der neuen Verordnung an die Autofahrer, im Winter unbedingt mit Winterreifen unterwegs zu sein.
Bildnachweis: © photo 5000 - Fotolia